Lude
Glossare
Begriff | Definition |
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Lude | Lude bezeichnet umgangssprachlich einen Zuhälter. Ein Zuhälter ist jemand der Prostituierte vermittelt und von deren Verdienst einen Anteil kassiert. Lude bezeichnet umgangssprachlich einen Zuhälter. Ein Zuhälter ist jemand der Prostituierte vermittelt und von deren Verdienst einen Anteil kassiert. Nach der Definition des deutschen Strafgesetzbuches § 181a bedeutet Zuhälterei „die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht“ und „die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution“. Zuhälterei ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz, unter verschiedenen Voraussetzungen strafbar. |