Hamburger Ehe

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Begriff Definition
Hamburger Ehe

Als Hamburger Ehe wird umgangssprachlich eingetragene Lebensgemeinschaft von homosexuellen Partnern bezeichnet.

Als Hamburger Ehe wird umgangssprachlich eingetragene Lebensgemeinschaft von homosexuellen Partnern bezeichnet. Der Begriff entstammt dem Hamburger „Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ vom 8. April 1999, welches aber nur symbolischen Charakter hatte. Eine wirkliche Gleichstellung konnte durch einen fehlenden Beschluss auf Bundesebene dadurch nicht erreicht werden. Dies änderte sich am 1. August 2001 mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetztes des Bundes, sodass die Hamburger Ehe überflüssig wurde.